Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Da die vollständige Umsetzung der Inhalte aufwendig ist, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (www.hadw-bw.de) und die Webseite des Fördervereins der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (https://foerderverein.hadw-bw.de).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise sind PDFs, Broschüren oder Informationsblätter nicht vollständig barrierefrei, da zahlreiche Dateien angepasst werden müssen.
  • Alternativtexte zu Bildern und Graphiken sind nicht immer aussagekräftig.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Tabellen sowie die Absätze in den Suchergebnissen sind teilweise nicht entsprechend ausgezeichnet.
  • Tastaturfokus und Fokusreihenfolge sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Persönliche Präferenzen in den Browsereinstellungen (z.B. Schriftgröße, Kontraste etc.) werden ggf. nicht berücksichtigt.
  • Bei Links sind Verweise auf externe Seiten und Dateiformate nicht vollständig barrierefrei angekündigt.
  • Attribute für anderssprachige Textelemente auf den Seiten sind nicht immer ausgezeichnet.
  • Eine Aufbereitung der Inhalte in leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache müssen noch erarbeitet werden.

Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren so rasch wie möglich abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals am 15.6.2022 auf Basis einer Bewertung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.7.2022 überprüft. Wir werden sie aufgrund anstehender Weiterentwicklungen bald überarbeiten.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse hadw@hadw-bw.de.

Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Karlstraße 4
69117 Heidelberg

Telefon: 06221 54 3265

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Heidelberger Akademie der Wissenschaften wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Heidelberger Akademie der Wissenschaften nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.